Journalisten/ Medien (I Visum)

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Anspruchsberechtigung
Vertreter/innen ausländischer Medien, die dienstlich in die Vereinigten Staaten reisen, können sich für ein I-Visum klassifizieren. Darunter können Mitglieder der Print- und audiovisuellen Medien fallen, deren Aktivitäten für die Funktion des ausländischen Mediums essentiell sind, wie Reporter/innen, Film-Crews, Redakteure/innen und Personen ähnlicher Berufsfelder. Bitte beachten Sie, dass nur jene Personen für dieses Visum in Frage kommen, die tatsächlich am Erfassen von Nachrichten beteiligt sind (Lektoren/innen, Bibliothekare/innen oder die für den Entwurf der szenarischen Ausstattung zuständigen Mitarbeiter/innen fallen nicht in diese Kategorie.)
Freischaffende Journalisten/innen und Mitglieder unabhängiger Produktionsfirmen können ebenso für ein I-Visum in Betracht kommen, wenn sie bei einer Medienorganisation unter Vertrag stehen.
Personen, die an der Produktion und Verbreitung von Filmen arbeiten, erfüllen nur dann die Kriterien für ein I-Visum, wenn das gefilmte Material zur Verbreitung von Informationen oder Nachrichten dient und die Hauptfinanzierungsquelle sowie der wichtigste Verbreitungsort außerhalb der U.S.A. liegen. Alles publizierte Material muss dokumentarischer Natur sein.
Einzelpersonen oder Firmen, die beauftragt sind, an Filmprojekten mit kommerziellem Wert oder Projekten der Unterhaltungsindustrie zu arbeiten, benötigen ein entsprechendes Arbeitsvisum (O, P oder H), was eine Arbeitserlaubnis des U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) vor dem Visumsantrag miteinschließt.
I-Visa sind auch für ausländische Journalisten/innen vorgesehen, die für einen Zweig, ein Büro oder eine Tochter eines amerikanischen Netzes, einer Zeitung oder anderen Medienstelle arbeiten, wenn der/die Journalist/in in die Vereinigten Staaten reist, um über Ereignisse in den U.S.A. ausschließlich für ein Publikum oder eine Leserschaft im Ausland zu berichten. Journalisten/innen, die amerikanische Journalisten/innen ersetzen oder verstärken, die über Ereignisse in den U.S.A. für ein amerikanisches Publikum berichten, benötigen ein Arbeitsvisum.
Erforderliche Dokumente
Für die Bearbeitung eines Antrags auf ein I-Visum reichen Sie bitte ein: eine Kopie Ihres Presseausweises, sowie einen Brief Ihres/Ihrer Herausgebers/in oder Chefredakteurs/in, in dem Zweck und Dauer Ihres geplanten Aufenthalts in den U.S.A. festgehalten ist. Freischaffende Journalisten/innen und Mitglieder unabhängiger Produktionsfirmen müssen auch eine Kopie ihres Vertrages mit einer Medienorganisation beilegen.



Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/i/
 
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